Vermieter vs. Mieter: Wer zahlt die Rechnung für die verstopfte Toilette?

Eine verstopfte Toilette ist nicht nur unangenehm, sondern kann schnell zu einer echten Kostenfrage führen. Wer trägt die Verantwortung – der Mieter oder der Vermieter? Diese Frage sorgt in der Praxis immer wieder für Streit. In diesem Beitrag erklären wir, wann der Vermieter zahlen muss, wann der Mieter haftet und warum eine regelmäßige Abflussreinigung unnötige Konflikte vermeiden kann.

Vermieter vs. Mieter: Wer zahlt die Rechnung für die verstopfte Toilette?

Verstopfte Toilette – ein häufiger Streitfall

Ob in Mietwohnungen oder Mehrparteienhäusern: Eine WC Verstopfung kann jeden treffen. Doch wer für die Kosten der Beseitigung aufkommen muss, hängt von der Ursache ab. Im Kern geht es um die Frage, ob die Verstopfung durch normalen Gebrauch oder durch falsche Nutzung entstanden ist.

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Während der Mieter grundsätzlich für Schäden verantwortlich ist, die er selbst verursacht hat, muss der Vermieter für Mängel aufkommen, die durch Abnutzung oder bauliche Defekte entstehen.

Ursachen einer Toilettenverstopfung – entscheidend für die Haftung

Die Ursache der Verstopfung spielt die Hauptrolle bei der Kostenfrage. Nur wenn eindeutig feststeht, wodurch das Problem entstanden ist, lässt sich klären, wer zahlen muss.

Typische Ursachen im Überblick:

  • Falsche Nutzung: Hygieneartikel, Feuchttücher, Katzenstreu oder Speisereste gehören nicht in die Toilette. Diese führen fast immer zu einer Abflussverstopfung.
  • Bauliche Mängel: Alte oder falsch verlegte Rohre, Kalkablagerungen oder zu geringes Gefälle behindern den Wasserfluss – hier ist der Vermieter zuständig.
  • Normale Abnutzung: Selbst bei sachgemäßer Nutzung können sich über Jahre Ablagerungen bilden, die den Durchfluss mindern.
  • Wurzeleinwuchs oder Rohrbruch: Schäden außerhalb der Wohnung – etwa im Hauptrohr – fallen in die Verantwortung des Vermieters oder der Hausverwaltung.

Wann der Mieter zahlen muss

Hat der Mieter die Verstopfung durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht, ist er verpflichtet, die Reinigungskosten zu tragen. Dazu gehören sowohl die Arbeitskosten des Fachbetriebs als auch eventuelle Folgeschäden.

Beispiele für mieterseitige Verantwortung:

  • Toilette wurde mit Hygieneartikeln oder Feuchttüchern verstopft
  • Fremdkörper wie Spielzeug, Papiertücher oder Katzenstreu im WC
  • Verstopfung durch unsachgemäße Reinigung mit Chemikalien

💡 Tipp: Mietern wird geraten, ausschließlich Toilettenpapier und Abwasser in die Toilette zu geben – alles andere kann teure Folgen haben.

Wann der Vermieter zahlen muss

Ist die Verstopfung durch bauliche Mängel oder altersbedingte Abnutzung entstanden, trägt der Vermieter die Kosten. Auch dann, wenn mehrere Wohnungen betroffen sind oder das Hauptrohr verstopft ist.

Beispiele für vermieterseitige Verantwortung:

  • Verstopfung durch marode oder verkalkte Rohrleitungen
  • Falsche Rohrverlegung oder zu geringes Gefälle
  • Defekte Rückstauklappe im Keller
  • Mehrere Wohnungen betroffen – Problem liegt im Hauptrohr

In diesen Fällen handelt es sich um einen baulichen Mangel, für den der Vermieter gemäß § 535 BGB verantwortlich ist. Er muss die Funktionsfähigkeit der sanitären Anlagen gewährleisten.

Wer entscheidet im Streitfall?

In der Regel entscheidet ein Gutachten oder die Untersuchung eines Fachbetriebs. Der Installateur kann anhand von Kameraaufnahmen oder der Art der Ablagerung genau feststellen, ob die Verstopfung durch Benutzung oder durch einen technischen Defekt verursacht wurde.

Der Ablauf im Streitfall:

  1. Mieter informiert Vermieter über die Verstopfung
  2. Vermieter beauftragt Fachfirma oder genehmigt Eigenbeauftragung
  3. Fachbetrieb führt Reinigung durch und dokumentiert Ursache
  4. Kostenverteilung nach Gutachten oder Rechnungsanalyse

💡 Hinweis: Ohne eindeutige Beweislage müssen Mieter und Vermieter oft die Kosten teilen – besonders bei wiederkehrenden Problemen.

Haftung bei Folgeschäden (z. B. Wasserschaden)

Eine überlaufende Toilette kann schnell einen erheblichen Wasserschaden verursachen. In diesem Fall spielt die Haftung eine noch größere Rolle:

  • Bei Mieter-Verschulden: Privathaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden – sofern sie abgeschlossen wurde.
  • Bei Vermieter-Verschulden: Wohngebäudeversicherung kommt für die Sanierung auf.
  • Bei unklarer Ursache: Oft wird eine anteilige Kostenregelung vereinbart.

⚠️ Achtung: Wenn Sie als Mieter selbstständig einen Notdienst beauftragen, ohne den Vermieter zu informieren, bleiben Sie unter Umständen auf den Kosten sitzen – auch wenn Sie keine Schuld trifft.

Kosten einer professionellen Rohr- oder Toilettenreinigung

Die Preise für eine professionelle Reinigung variieren je nach Aufwand, Uhrzeit (Tag/Nacht) und Zugänglichkeit der Leitungen. Im Schnitt sollten Sie mit folgenden Beträgen rechnen:

  • Einfache Reinigung mit Spirale: 90–150 €
  • Kamera-Inspektion: 150–250 €
  • Hochdruckspülung oder Rohrfräse: 200–400 €

Ein seriöser Fachbetrieb informiert transparent über die Kosten, bevor die Arbeit beginnt. Bei Rohrdienst.at erhalten Sie im Notfall schnelle Hilfe unter 0676 718 04 64.

Prävention – So vermeiden Sie Ärger mit der Toilette

Die beste Streitvermeidung ist eine funktionierende Toilette. Mit ein paar einfachen Maßnahmen können Mieter und Vermieter gleichermaßen vorbeugen:

  • Keine Hygieneartikel, Feuchttücher oder Fett ins WC werfen
  • Toilette regelmäßig mit heißem Wasser durchspülen
  • Bei älteren Häusern jährliche Abflussreinigung einplanen
  • Auf erste Anzeichen wie gluckernde Geräusche oder Geruch achten
  • Im Zweifel frühzeitig den Vermieter informieren

💡 Profi-Tipp: Ein Haarsieb im Waschbecken und regelmäßige Kontrolle der Siphons verlängern die Lebensdauer der Rohre deutlich.

Wer zahlt bei wiederholten Problemen?

Tritt die Verstopfung mehrfach auf, obwohl der Mieter alles richtig macht, liegt der Verdacht auf einen baulichen Mangel nahe. In diesem Fall trägt der Vermieter nicht nur die Reinigungskosten, sondern auch die Kosten für die Ursachenforschung und Reparatur.

Eine wiederkehrende Verstopfung kann auf eine fehlerhafte Rohrverlegung, eine defekte Belüftung oder einen Schaden im Hauptrohr hinweisen. Eine regelmäßige Wartung spart hier langfristig Kosten und Ärger.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Muss der Mieter immer den Notdienst bezahlen?

Nein, nur wenn er die Verstopfung selbst verschuldet hat oder eigenmächtig gehandelt hat, ohne den Vermieter zu informieren.

2. Kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter vorerst bezahlt?

Ja, in dringenden Fällen kann der Mieter die Kosten zunächst übernehmen – allerdings mit Rückerstattungsanspruch, falls der Vermieter verantwortlich ist.

3. Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, informieren Sie ihn schriftlich und geben Sie eine angemessene Frist. Danach dürfen Sie selbst handeln.

4. Kann eine verstopfte Toilette zu Mietminderung führen?

Ja, wenn die Toilette länger nicht benutzbar ist und der Vermieter keine Abhilfe schafft, kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein.

5. Wer zahlt bei Schäden an Nachbarwohnungen?

Wenn durch Überlauf Wasser in andere Wohnungen gelangt, hängt die Haftung von der Ursache ab – meist übernimmt die Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung.

6. Wann ist der Fachmann Pflicht?

Immer dann, wenn Sie die Ursache nicht selbst eindeutig erkennen oder beseitigen können. Eine fachgerechte Diagnose verhindert Folgeschäden und Streitigkeiten.

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